- Approbationsordnung für Ärzte
- Dritter Abschnitt: Die Ärztliche Prüfung
- Zweiter Unterabschnitt: Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
§ 29 ÄApprO 2002
Zeugnis
Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt.